Versicherungsrecht

Im Bereich des Versicherungsrechts hat Herr Rechtsanwalt Lingnau besondere Kenntnisse und Erfahrungen durch seine jahrelange Tätigkeit als Ausbilder und Dozent der IHK Berlin erworben. Im Versicherungsrecht kommt es regelmäßig auf das richtige Verständnis des „Kleingedruckten“ in den Versicherungsbedingungen an.

Einem Laien ist es in der Regel nicht möglich, die Klauseln seines Versicherungsvertrages zu verstehen und nachzuvollziehen, ob die Versicherung „zahlen muss“ – also eintrittspflichtig ist. Wir aktualisieren nicht nur stetig unsere Kenntnis der versicherungsrechtlichen Rechtsprechung der Gerichte, sondern helfen Ihnen, anhand dieser Rechtsprechung Ihre Rechte durchzusetzen.

Wenn Sie sich z.B. mit Ihrer privaten Krankenversicherung, der Lebensversicherung oder einem Vollkaskoversicherer um Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag streiten müssen, stehen wir Ihnen zur Seite.

Die Versicherungsleistung machen wir für Sie notfalls mit gerichtlicher Hilfe geltend.

Wir setzen Ihr Recht durch!