Verkehrsrecht

Anders als im Luftverkehrsrecht fallen in den Bereich des Straßenverkehrsrechts vor allem zwei alltägliche Ereignisse: Der Verkehrsunfall und der Verkehrsverstoß mit einer Ordnungswidrigkeit oder gar einer Straftat.

Der Verkehrsunfall

Unfälle geschehen jeden Tag. Oft ist man selbst gar nicht schuld und konnte den Unfall nicht vermeiden. Ärgerlich ist der Streit um den zu ersetzenden Schaden. Um diesen Ärger kümmern wir uns für Sie!
Ihnen stehen möglicherweise folgende Ansprüche zu:

  • Ersatz der Reparaturkosten/ die Kosten für ein Ersatzfahrzeug
  • Kosten für Mietwagen und/oder Ersatz des Nutzungsausfallschadens
  • Ersatz einer Wertminderung des Fahrzeugs
  • Kosten für ein Gutachten des Schadensbehandlungskosten für Ärzte
  • Kosten für Medikamente (auch Zuzahlungen)
  • Schmerzensgeld
  • entgangener Gewinn
  • Haushaltsführungsschaden
  • Fahrtkosten, sonstige Nebenkosten
  • Rechtsanwaltskosten

Die Reparaturkosten für das Fahrzeug ermittelt Ihre Werkstatt oder ein Gutachter. Die Höhe des Nutzungsausfalls bestimmt sich nach der eigenen Fahrzeugklasse. Wer bei einem Unfall verletzt wird, kann ein Schmerzensgeld und den Ersatz aller Behandlungs- und Medikamentenkosten bzw. etwaiger Zuzahlungen verlangen. Wer auf Hilfe im Haushalt angewiesen ist, kann auch hierfür Ersatz verlangen.
Für die Waffengleichheit. Der Unfall muss der gegnerischen Haftpflichtversicherung gemeldet werden. Dort sitzen Profis, die täglich nur Verkehrsunfälle regulieren. Die Versicherer zahlen dabei oft nur einen Teil des eigentlichen Schadens aus, weil Ansprüche z.T. nicht gestellt werden oder zu Unrecht abgelehnt werden. Die Rechtsprechung in diesem Bereich kann vom Laien nicht überblickt werden, was die Versicherer leider oft ausnutzen und deshalb die Ansprüche kürzen. Mit unserer Hilfe kommen Sie zu Ihrem Geld!
Sofern Sie den Unfall nicht verursacht haben, nichts. Denn dann sind die Kosten für den Anwalt als Schaden von der gegnerischen Versicherung zu ersetzen. Bei einer Teilschuld hilft eine Verkehrs­rechts­schutz­versicherung weiter. Um eine Deckungsanfrage kümmern wir uns für Sie kostenlos!

Der Verkehrsverstoß

Es geschieht unbemerkt, ohne Absicht in der Hektik des Alltags – ein Verstoß gegen die Verkehrsregeln der StVO oder des StVG. Wird dies von der Polizei bemerkt, drohen Geldstrafe, Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg, ein Fahrverbot oder gar eine Entziehung der Fahrerlaubnis.

Schnell erhält man eine Anhörung oder direkt einen Bußgeldbescheid. Bereits in dem Zeitpunkt, in dem die Polizei einen Tatvorwurf ausspricht gilt der Grundsatz: Kein Wort ohne meinen Anwalt!

Kein Vorwurf, der Ihnen von der Polizei oder der Ordnungsbehörde gemacht wird, muss von Ihnen einfach hingenommen werden. Jedem Betroffenen steht das Recht zu, in der Sache zu schweigen, gegen einen Bescheid Einspruch einzulegen und diesen durch ein Gericht prüfen zu lassen.

Unsere Erfahrungen zeigen: Bei der Überprüfung durch das Gericht stellt sich allzu oft heraus, dass der Vorwurf entweder von einem Anderen begangen wurde, fehlerhaft dokumentiert ist oder andere Fehler auf Seiten der Behörde vorliegen. Die Gründe einer Einstellung oder Änderung eines Bußgeldbescheids oder Strafbefehls sind vielfältig. Nicht umsonst heißt es, wo Menschen arbeiten, geschehen Fehler. Unsere Aufgabe ist es, diese Fehler aufzuspüren und Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen. Ob sich ein Vorgehen gegen einen Straßenverstoß lohnt, besprechen wir mit Ihnen gern vorab.

Luftverkehrsrecht

Rechtsanwalt Karsten Lingnau war jahrelang auch als Verkehrspilot tätig und kennt dadurch die mit der Ausübung der Pilotentätigkeit einhergehende Risiken. Er ist daher sowohl als Rechtsanwalt als auch als Verkehrspilot mit den entsprechenden Gesetzen und Verordnungen vertraut und hilft Ihnen, etwaige Auseinandersetzung erfolgreich zu führen. Lassen Sie sich von uns als Profis im Luftverkehrsrecht vertreten!

Lassen Sie Ihren Unfall von uns als Profis bearbeiten und begegnen Sie der gegnerischen Versicherung auf Augenhöhe!