Strafverteidigung

Jeder kann in die Mühlen der Ermittlungsbehörden geraten:

Gerade im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts ist es im alltäglichen Trubel des Geschäftsbetrieb nicht immer leicht, zwischen erlaubter Grauzone des eigenen Tuns und strafrechtlich relevantem Verhalten zu unterscheiden.

Aber auch im privaten Bereich kann man schnell mit dem Strafrecht in Berührung kommen:

Gerade auch junge Menschen begehen oft aus typischer Unbedarftheit oder Leichtsinn Straftaten. Vorwürfe wie Körperverletzung, oder Beleidigung sind schnell die Folge. Die oft unterschätze Folge: Ein Ermittlungsverfahren und / oder ein Strafverfahren hat ganz erhebliche Konsequenzen im privaten wie beruflichen Leben.

Was man bislang nur aus dem Fernsehen kannte, wird plötzlich real: Was im TV weit weg ist, betrifft einen nunmehr unmittelbar. Die Emotionen, die solche Verfahren bei den Betroffenen hervorrufen, können vom Umfeld oftmals nicht nachvollzogen werden. Auch ist oftmals klares Denken – zumindest anfänglich – nicht möglich.

Es gilt das Sprichwort: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.

In einem Ermittlungs- und/ oder Strafverfahren gilt dies umso mehr. Wir können Ihnen nur empfehlen, bei einer Aussage gegenüber der Polizei und / oder der Staatsanwaltschaft entweder nichts zu sagen oder sich auf folgende Worte zu beschränken: Ich möchte mit meinem Anwalt sprechen!

Jeder Beschuldigte hat das Recht, Angaben zum einem Vorwurf oder einer Tat zu verweigern. Das gilt bei allen Befragungen durch die Polizei und die Staatsanwaltschaft. Von diesem Recht sollte man stets Gebrauch machen.

Wir stehen Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite. Ohne professionelle Unterstützung durch einen Strafverteidiger werden Sie die mit einem Strafverfahren verbundenen Probleme kaum meistern können. Es besteht die große Gefahr, dass Sie zum Spielball der Justiz werden.