Erbrecht

Der Tod gehört zum Leben wie die Geburt. Nach dem Tod eines Menschen stellen sich für die Angehörigen viele Fragen über das weitere Vorgehen. Neben Fragen zu der Benachrichtigung der Angehörigen und der Bestattung stellen sich früher oder später die Fragen der Vermögensnachfolge.

Wer als Erbe berechtigt und / oder verpflichtet ist, lässt sich manchmal einem Testament oder Erbvertrag entnehmen. Oft wird dies jedoch durch das Gesetz bestimmt. Das BGB regelt auch die Ansprüche von enterbten Nachkommen, die sodann Pflichtteilsansprüche geltend machen können. Oft werden mit dem Tod eines Menschen Erbengemeinschaften begründet, die sich über die Verteilung des Vermögens des Verstorbenen nicht einig sind.

Damit Ihre Interessen in solchen Fällen vertreten werden, raten wir Ihnen: Wenden Sie sich an einen Profi – wenden Sie sich an uns!

Genauso wichtig wie die Abwicklung der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft ist die Regelung der Vermögensfragen zu Lebzeiten. Gemeinsam können wir zu Lebzeiten eine Ihren Interessen gerechte Regelung für Ihre Vermögensnachfolge finden und juristisch so umsetzen, dass Ihr Wille im Falle des Ablebens auch umgesetzt wird.

Wir beraten Sie gern und umfassend sowohl zum Thema einer individuellen Regelung Ihrer Vermögensfragen nach dem Tod als auch zu Fragen einer notwendigen Auseinandersetzung mit anderen Erben und Ihren erbrechtlichen Ansprüchen.